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Arbeitsvertrag & -rechtFirmenwagen

Firmenwagen: Kein Anspruch auf private Dienstwagennutzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.

Der vordere Innenraum eines Audis.

Firmenwagen gilt als geldwerter Vorteil
Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht ein, den überlassenen Dienstwagen privat zu nutzen, stellt dies einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Der Arbeitnehmer kann nach § 275 Abs. 1 iVm. § 280 Abs. 1 Satz 1, § 283 Satz 1 BGB Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit verlangen, wenn ihm der Arbeitgeber das Fahrzeug vertragswidrig entzieht.

Sachverhalt: Besteht weiterhin Anspruch auf Nutzung des Firmenwagens trotz Arbeitsunfähigkeit?
Der Kläger ist bei der Beklagten als Bauleiter beschäftigt. Die Beklagte stellt ihm arbeitsvertraglich für seine Tätigkeit einen Pkw „auch zur privaten Nutzung“ zur Verfügung. In der Zeit vom 3. März 2008 bis einschließlich 14. Dezember 2008 war der Kläger arbeitsunfähig erkrankt. Sein Entgeltfortzahlungsanspruch endete zum 13. April 2008. Auf Verlangen der Beklagten gab er den Pkw am 13. November 2008 zurück. Die Beklagte überließ dem Kläger erst nach Wiederaufnahme der Arbeit am 18. Dezember 2008 wieder einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Der Kläger verlangt Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit vom 13. November bis 15. Dezember 2008. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.

Die Revision des Klägers war vor dem Neunten Senat ohne Erfolg.

Die Gebrauchsüberlassung eines Pkw zur privaten Nutzung ist zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Sie ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts und damit Teil der Arbeitsvergütung. Damit ist sie regelmäßig nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt schuldet. Das ist für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine Entgeltfortzahlungspflicht mehr nach § 3 Abs. 1 EFZG besteht, nicht der Fall.

 

Im Forum zu Firmenwagen

6 Kommentare

Welches Fahrzeug Firmenwagenmodell ist am sinnvollsten?

WiWi Gast

"Bei einem 430i für knappe 55k macht das dann 750€ Netto monatlich. Allerdings inklusive allem" Bist du da sicher? 55k bei 1% machen schon ~250 weniger netto Lohnen tut sich keine deiner Konste ...

12 Kommentare

Ab wann würde sich für euch ein Firmenwagen lohnen?

WiWi Gast

So ist es, und das haben wir in diesem Forum ja schon viele Male festgestellt. Und Sorglospakete haben ihren Preis, und wer den nicht zahlen kann/will, fährt seinen alten Golf, oder Öffentliche. Und ...

28 Kommentare

Dienstwagen.... oder lieber mehr Gehalt

know-it-all

Lounge Gast schrieb: Ich denke, dass in der Realität ein Firmenwagen für die Mehrheit tatsächlich so aussieht - nämlich, dass man die Leasingrate aus dem eigenen Brutto bedient und dann trotzdem ...

13 Kommentare

Jobwechsel wegen Firmenwagen

WiWi Gast

Ich würde schon fast lieber mehr Gehalt und einen billigeren Firmenwagen aushandelt. Nach paar Jahren hast du dadurch genug zusammengespart um dir einen schönen Gebrauchtwagen zu kaufen der dann auch ...

23 Kommentare

Gehaltserhöhung oder Premium Firmenwagen?

WiWi Gast

Deine Klassifikation ist meiner Meinung nach falsch, weil du hier die traditionellen Fahrzeugklassen mit einwirfst: Dort gibt es nämlich die klassische Einteilung in: * Kleinwagen (Polo) * Kompaktkl ...

17 Kommentare

Gehaltsäquivalent zum Firmenwagen

WiWi Gast

Firmenwagen MIT Tankkarte lohnt sich mE immer, sobald man: - auch nur ein einziges Mal in den Urlaub fährt (ist nämlich auch über die Tankkarte - da 1% Regelung - machbar) - Wochenendfahrten "ins ...

11 Kommentare

1%-Regelung bei Geschäftswagen

Big4/MBB

Ihr Könige, gäbe es eine Goldene Himbeere für Forumeinträge, hättet ihr sie sicher. (schaut bitte auf Wikipedia, falls ihr nicht wisst wofür sie normalerweise verliehen wird) Wenn Ihr keinen Audi ...

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