WiWi Gast schrieb am 25.10.2020:
Hallo,
Ich weiß, für steuerfragen sollte ein Steuerberater gefragt werden. Dennoch möchte ich vorab einige Punkte besser verstehen.
Die 1% vom BLP und die 0.03*Wegstrecke*BLP sind mittlerweile klar.
Aber wieviel müsste man in folgendem Szenarien geldwerten vorteil versteuern:
- erstwohnung 100km entfernung
- zweitwohnsitz 5km vom AG entfernt
- Freundin wohnt 65km entfernt.
- nach der Arbeit wird i.d.R. zur Freundin gefahren und dort übernachtet
Aufgrund des pauschalisierenden Charakters dieser Regelung (Vereinfachungsnorm) ist dein tatsächliches Fahr- und Aufenthaltsverhalten nur bedingt von Bedeutung. Um deine Frage adäquat zu beantworten, vernachlässige ich einfach mal ein paar steuerliche Feinheiten (Anerkennung doppelte Haushaltsführung, tatsächlicher Lebensmittelpunkt, Ausgestaltung der Regelung der Dienstwagengestellung, etc.). In deinem Beispiel ergäbe sich so:
BLP x 1% + BLP x 0,03% x 5 + 0,002% x 100 = Geldwerter Vorteil. Oder kurz: 1,35% x BLP.
Liebe Grüße
antworten