Gehalt Deutsche Bahn AG
WiWi Gast schrieb am 20.09.2023:
Zwar habe ich immer wieder was in diesem Thread gelesen aber so richtig klick will es nicht machen. Wie funktioniert eigentlich das Jobticket im Fernverkehr, z. B. wenn man einen Wo-du-willst-Joh bei der System hat?
Bspw. Hamburg nach Frankfurt kostet als Flexpreis 129,20 Euro einfache Strecke 2. Klasse bzw. 232,40 in der 1. Klasse.
Was wäre die Entsprechung als Jobticket? Wie wirkt es sich auf das Einkommen aus sprich Versteuerung, Abzug etc.
Das Jobticket ist kostenlos für den Mitarbeiter. Der Sachbezugswert wird anhand des Monatsticket für die Strecke bemessen. Maximal gedeckelt auf den Wert für die BahnCard 100. Heißt Hamburg - FFM kostet sag ich mal bspw. 1300€. Dieser Wert wird in der Lohnsteuererklärung als Zuschuss vom Arbeitgeber angegeben und mindert deine Pendlerpauschale.
Versteuern musst du nichts, in deiner Steuererklärung wird dir halt auf deine Pendlerpauschale die 1300 "abgezogen". Da der Betrag aber minimal 0 wird und nicht negativ, zahlst du da nicht drauf oder sowas.
Ich nehm mal an, gleiches gilt bei einer persönlichen Netzcard 100 1. Klasse ? (AG: DB Fernverkehr)
Ne da ist es etwas anders. Das JobTicket kannst du halt nur für den Arbeitsweg in der 2. Klasse nutzen. Die Netzcard kannst du auch privat nutzen und den Anteil musst du versteuern. Die DB bzw der Gesetzgeber hat das folgendermaßen festgelegt:
Du musst quasi den "privaten Anteil" der NetzCard als geldwerten Vorteil versteuern. Der beträgt 14,7% der Bahncard 100 exklusive des Deutschlandtickets. Das entspricht ca. 1050€ (wurde im Tarifvertrag so festgelegt). Neuerdings ist es so, dass Fahrten im Nahverkehr steuerlich bevorteilt werden, deshalb reduziert sich der Betrag nochmal um ca 25% auf etwa 750€ an geldwerter Vorteil. Die musst du im ersten Geltungsmonat versteuern also nach Adam Riese etwa 375€ netto für 1 Jahr Gültigkeit.
Zusätzlich wird dann noch der oben beschriebene Sachbezugswert für die Strecke Wohnort-Arbeitsplatz von der Pendlerpauschale abgezogen.
Bei der DB Fernverkehr als Arbeitgeber ist es anders, weil dort der FV-Wert der Netzcard über den Rabattfreibetrag abgedeckt ist (bei den anderen Konzerngesellschaften geht es nicht, weil der nur für Leistungen des eigenen Arbeitgebers gilt).
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