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Firmenwagen absetzen als 1-Mann-Unternehmer?

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WiWi Gast

Firmenwagen absetzen als 1-Mann-Unternehmer?

Hallo,

ich würde gerne mal die Steuerexperten hier unter den Wiwis fragen, wie sieht es eigentlich aus, wenn ich einen Firmenwagen für meine 1-Mann-Firma absetzen möchte?

Zum Kontext, bin in einem Konzern angestellt als einfacher Akademiker ohne Führungsfunktion und ohne Firmenwagen. Nebenher, eventuell bald hauptberuflich, ein Online-Unternehmen, welches mittlerweile ähnlich viel wie der Job bringt, bald noch mehr. Keine GmbH, aber könnte ich in GmbH umwandeln, wenn es Vorteile bringt.

Nein, ich möchte hier nicht darüber sprechen wie, wie viel genau, womit etc.

Jedenfalls, so ein Firmenwagen ist ja preislich schon extrem vorteilhaft. Erstens spare ich mir die Umsatzsteuer, zweitens verringere ich meinen Gewinn. Da ich ja Grenzsteuersatz zahle, wird aus einem 60k-Auto schnell eher ein 30k-Auto nach Abzug Umsatzsteuer und geringere Einkommensteuer. Teilweise über die Nutzungsdauer gestreckt, schon klar.

Bin ja sonst gegen Neuwagen, aber dafür würde ich mir das antun.

Das Problem ist natürlich, ich würde diesen Firmenwagen quasi nie für das Unternehmen nutzen, ist ja alles Zuhause am PC. Firmenlaptop habe ich abgesetzt, gab keine Probleme, ist ja auch logisch.

Aber in meinem normalen Unternehmen, also im Konzern, sehe ich ja auch, dass einige Führungsfiguren dort Firmenwagen haben und diese werden ebenfalls nie für das Unternehmen genutzt. Die Leute sind einfache Führungsebene und fahren damit auch nur von Zuhause zur Arbeit und nutzen das Auto sonst nur privat. Diese Fahrten zur Arbeit sind ja nach meinem Wissen ebenfalls keine betrieblich bedingten Fahrten.

Wie geht denn das dort? Wie machen die das? Und welche Möglichkeit habe ich in meiner 1-Mann-Firma, einen Firmenwagen abzusetzen? Wenn ich bald bei 100k Gewinn bin und das Ganze in eine GmbH umgewandelt habe und eben GmbH-Geschäftsführer mit 80k Gehalt bin (und 20k werden an den Eigentümer ausgeschüttet, was ich ja auch bin), kann ich mir dann ein 50k-Auto zu Repräsentationszwecken kaufen? Oder wie läuft das? Ich meine wie gesagt, in unserer Konzernfirma bekommen auch paar Leute Firmenwagen, einfach weil unterste Führungsebene und da ist das im Konzern halt so. Die verlassen beruflich unseren Standort nie.

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Ein KPMGler

Firmenwagen absetzen als 1-Mann-Unternehmer?

Hui.
Also, natürlich geht das!
Aber für die Details würde ich Dich wirklich DRINGEND bitten, einfach den Steuerberater Deines Vertrauens zu fragen und nicht ein anonymes Forum.

Ich hoffe mal, dass bei der Job-Konstellation du eh einen Steuerberater hast, der Dir dabei zur Hand geht!

antworten
Ceterum censeo

Firmenwagen absetzen als 1-Mann-Unternehmer?

Ist es grundsätzlich möglich? Ja.

Wäre es nach dem geschilderten Sachverhalt zulässig? Fraglich.

Um als Einzelunternehmer einen PKW dem Betriebsvermögen zuzuordnen benötigst du mindestens 10% betriebliche Nutzung (gewillkürtes BV). Dies wäre im Zweifel sogar nachzuweisen. Sieh also zu, dass du im ersten Jahr ein paar Fortbildungen, Kundentermine o. Ä hast, damit du auf den notwendigen Anteil kommst (dokumentieren nicht vergessen). Alles weitere klärt dein steuerlicher Berater (Zuordnungsentscheidung!). Es ist eine getrennte Betrachtung für ESt und USt erforderlich.

Liebe Grüße

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WiWi Gast

Firmenwagen absetzen als 1-Mann-Unternehmer?

KPMGler und Ceterum im selben thread, die bräuchten beide mal einen eigenen Ehrungsthread.

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WiWi Gast

Firmenwagen absetzen als 1-Mann-Unternehmer?

WiWi Gast schrieb am 02.08.2019:

Aber in meinem normalen Unternehmen, also im Konzern, sehe ich ja auch, dass einige Führungsfiguren dort Firmenwagen haben und diese werden ebenfalls nie für das Unternehmen genutzt. Die Leute sind einfache Führungsebene und fahren damit auch nur von Zuhause zur Arbeit und nutzen das Auto sonst nur privat. Diese Fahrten zur Arbeit sind ja nach meinem Wissen ebenfalls keine betrieblich bedingten Fahrten.

Entscheidender Denkfehler: Die PKW im Konzern werden vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Er gilt als Sachlohn und ist im Grunde genommen genau so zu bewerten wie der tatsächlich Lohn in Form von Geld, der auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird. Dass der Lohn zu 100% betrieblich veranlasst ist, steht nicht zur Debatte.

Von daher lässt sich die Überlassung eines PKW durch den AG an den AN nicht mit dem KFZ im Einzelunternehmen vergleichen.

Im Übrigen: Es ist eine 50%ige betriebliche Nutzung nötig, um die 1%-Methode einkommensteuerlich überhaupt anwenden zu können, ansonsten muss ein Fahrtenbuch geführt werden und nur die betrieblichen Fahrten wirken sich am Ende gewinnwirksam aus. In diesem Sinne: Geh zum StB!

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