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2x Umzüge richtig versteuern

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WiWi Gast

2x Umzüge richtig versteuern

Hello,

kurze Frage ich bin 2020 für ein praktikum zu meinen Eltern gezogen aus meiner eigenen Wohnung und dann Ende 2020 für einen Job nochmal umgezogen in eigene Wohnung. Wie kann ich das steuerlich absetzen? Da es meine ich eine Regel gibt bezüglich "eigenem Hausstand vor oder nach dem Umzug." Im Optimalfall ja 2x die Pauschale (+50% wegen Häufigkeit) ich vermute aber 120 + 860 oder sogar nur 2x 20% der Pauschale wegen der Hausstand Klausel? Hatte das schonmal jemand. Danke :-)

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Ceterum censeo

2x Umzüge richtig versteuern

Hilf mir doch noch einmal kurz weiter und erzähl etwas zu deiner Wohnsituation bei deinen Eltern. Hattest du dort eine eigene Wohnung oder bist du wieder in deren Hausstand aufgenommen worden?
Von wann bis wann genau hattest du welche Wohnung an welchem Ort inne? Und geht es dir hier nur um die Pauschale oder allgemein um die ansatzfähigen Werbungskosten?
Liebe Grüße

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WiWi Gast

2x Umzüge richtig versteuern

Ich habe 2 Jahre alleine gewohnt. Und bin dann nach Hause gezogen für 3 Monate Juni-August 20, quasi in mein altes Zimmer. Die Möbel habe ich in einer anderen Immobilie untergebracht, die uns gehört. Bei der Stadt angemeldet habe ich mich aber bei der Adresse von meinen Eltern. Dann bin ich wieder in eine eigene Wohnung gezogen inkl. meiner Möbel im September. Es geht mir um die ansatzfähigen Werbungskosten. Kann ich zwei Umzüge geltend machen`? Danke dir :-)

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WiWi Gast

2x Umzüge richtig versteuern

Ich klinke mich mal hier mit ein.

Mitte Januar aus dem Elternhaus in einen eigenen, gemeldeten Hausstand gezogen. Für 6 Monate zur Anfertigung der Thesis. Von dort wieder weggezogen, 1 Monat bei den Eltern und dann wieder eigene Wohnung in einer anderen Stadt zum Berufseinstieg. Wie viele Umzüge lassen sich da ansetzen?

antworten
Ceterum censeo

2x Umzüge richtig versteuern

Ich versuche es erst einmal mit relativ allgemeinen Aussagen, um möglichst viel der Thematik zu vermitteln:

Umzugskosten sind Aufwendungen, die unmittelbar oder mittelbar mit einem Wohnungsumzug zusammenhängen oder durch ihn veranlasst sind. Sie rechnen grundsätzlich zu den steuerlich nicht abziehbaren Aufwendungen für die private Lebensführung.
Umzugskosten stellen aber Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.

Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn er aufgrund des Antritts einer neuen Arbeitsstelle, einer Versetzung oder aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erfolgt. Eine berufliche Veranlassung liegt aber auch vor, wenn durch den Umzug die Zeitspanne für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich vermindert wird.

Als Umzugskosten sind folgende Kosten abzugsfähig:
•Mehraufwendungen für Verpflegung für Wohnungssuche und/oder am Umzugstag,
•Fahrtkosten für Wohnungssuche und/oder am Umzugstag,
•Übernachtungskosten,
•Speditionsrechnung/Miete Fahrzeuge,
•Mietentschädigungen (alte oder neue Wohnung),
•Maklergebühren (alte oder neue Wohnung),
•Mieten für die bisherige Wohnung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt werden konnte
•Kosten für zusätzlichen Unterricht der Kinder bei Schulwechsel sowie
•sonstige Umzugsauslagen.

Bei letzterem Punkt ist zu beachten, dass sonstige Umzugsauslagen in Höhe der Umzugskostenpauschale entstehen. Diese beträgt ab dem 1. Juni 2020:
Für Ledige: 860 €, für jede weitere Person, die mit umzieht: +563 €.
Besteht vor oder nach (!) dem Umzug kein eigener Hausstand, verringert die Pauschale sich auf 172 € (im Fall des TE relevant).

Mehrere Umzüge im Jahr sind hier unschädlich (TE), vielmehr gilt, dass sich die Pauschbeträge um 50% erhöhen (beim zweiten Umzug), wenn innerhalb der letzten 5 Jahre ein beruflich veranlasster Umzug vorausgegangen ist. Dies gilt allerdings nur, wenn auch beim vorherigen Umzug von der bisherigen in die neue Wohnung ein Hausstand bestand. (erfüllt der TE nicht).

Im Falle des anderen Schreibers kann ich hingegen nur einen beruflich bedingten Umzug erkennen (Umzug zwecks Berufseinstiegs).

Hiermit sollten nun hoffentlich alle Fragen beantwortet sein.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

2x Umzüge richtig versteuern

Hier der TE. Vielen Dank für deine ausführlichen Antwort. Dieser entnehme ich, dass ich nur 2x 172€ ansetzen kann, aufgrund des fehlenden eigenen Hausstands . Eigentlich ist das ja aber Quatsch, da ich ja nur vorrübergehend (3Monate) eingezogen bin und sehr wohl einen Hausstand besaß / besitze. Kann ich evt. begründen, dass ich eine eigene Etage hatte und dort meinen Hausstand untergebracht habe. Oder einfach versuchen einmal 172 und einmal die volle Pauschale anzusetzen?

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WiWi Gast

2x Umzüge richtig versteuern

Ceterum censeo schrieb am 21.01.2021:

Im Falle des anderen Schreibers kann ich hingegen nur einen beruflich bedingten Umzug erkennen (Umzug zwecks Berufseinstiegs).

Hiermit sollten nun hoffentlich alle Fragen beantwortet sein.
Liebe Grüße

Hier der zweite Schreiber! Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Meine Thesis ging einher mit einer Anstellung bei einem Unternehmen (Vertrag ähnlich eines freien Mitarbeiters, keine festen Stunden etc., keine Steuer abgeführt, werde ich mit der Erklärung noch nachholen müssen). Entsprechend würde ich das zunächst ebenfalls als berufsbedingten Umzug werten.

Da ich aus dem Hausstand meiner Eltern auszog, ist für den ersten Umzug wohl nur 172€ ansetzbar.
Den zweiten Umzug werde ich mit der vollen Pauschale von 860€ ansetzen. Meldetechnisch war ich zwischendrin für einen Monat wieder bei meinen Eltern, real wohnte ich aber in einer Ferienwohnung am neuen Arbeitsort und suchte von dort aus eine feste Wohnung. Wie beim TE ist dann leider kein Zuschlag von 50% möglich.

Der zweite Umzug war gleichzeitig ein Zusammenziehen mit meiner Partnerin, da diese aber bereits in der Stadt gelebt hat und nicht signifikant näher an den Arbeitsort herangerückt ist, ist das quasi hinfällig. Ihre Kosten fallen unter die private Lebensführung. Korrekt so, oder kann ich etwa in meiner Steuererklärung die oben erwähnten 563€ für die zweite Person ansetzen?

antworten
Ceterum censeo

2x Umzüge richtig versteuern

WiWi Gast schrieb am 28.01.2021:

Hier der zweite Schreiber! Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Meine Thesis ging einher mit einer Anstellung bei einem Unternehmen (Vertrag ähnlich eines freien Mitarbeiters, keine festen Stunden etc., keine Steuer abgeführt, werde ich mit der Erklärung noch nachholen müssen). Entsprechend würde ich das zunächst ebenfalls als berufsbedingten Umzug werten.

Da ich aus dem Hausstand meiner Eltern auszog, ist für den ersten Umzug wohl nur 172€ ansetzbar.
Den zweiten Umzug werde ich mit der vollen Pauschale von 860€ ansetzen. Meldetechnisch war ich zwischendrin für einen Monat wieder bei meinen Eltern, real wohnte ich aber in einer Ferienwohnung am neuen Arbeitsort und suchte von dort aus eine feste Wohnung. Wie beim TE ist dann leider kein Zuschlag von 50% möglich.

Der zweite Umzug war gleichzeitig ein Zusammenziehen mit meiner Partnerin, da diese aber bereits in der Stadt gelebt hat und nicht signifikant näher an den Arbeitsort herangerückt ist, ist das quasi hinfällig. Ihre Kosten fallen unter die private Lebensführung. Korrekt so, oder kann ich etwa in meiner Steuererklärung die oben erwähnten 563€ für die zweite Person ansetzen?

Dieser Wert ist leider nur für alle Personen anzusetzen, die MIT umziehen, also bereits vorher zu deinem Hausstand gehörten.
Liebe Grüße

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