WiWi Gast schrieb am 21.07.2023:
Das hast du schon richtig erkannt, 2 Kinder entsprechen nicht dem Durchschnitt. Genau wie der in Düsseldorf lebende Lehrer nicht dem Durchschnitt entspricht. Wir nehmen hier auch nicht den U30-jährigen bei BMW in München mit einem tariflichen Gehalt von 115-120k (inkl. Erfolgsbeteiligung) als Vergleich her.
Auch habe ich weiter oben schon geschrieben, dass vermutlich kein einziger Lehrer das maximale Ruhegehalt erreicht. Das durchschnittliche Eintrittsalter liegt bei 62 Jahren. Das maximale Ruhegehalt wird nach 40 Jahren in Vollzeit erreicht.
Und nochmal: Die Kinderzuschläge fallen spätestens in den 50ern weg, dann fallen bei 2 Kindern (Stand heute) 350€ netto vom einen auf den anderen Tag weg. Bei 3 und mehr Kindern sind es gar 800€ .
Du redest zudem vom durchschnittlichen Akademiker, warum? Wen vergleichen wir denn jetzt mit dem Lehrer, den durchschnittlichen Akademiker oder (was korrekt wäre) den durchschnittlichen Master im IGM Unternehmen mit mindestens 2 Jahren BE?
Mal ein kleiner Abstecher in die Chemie: In 2023 liegt das Mindestgehalt für einen Akademiker mit Masterabschluss im 2. Beschäftigungsjahr bei 71k (siehe VAA). Das sind die Mindestbezüge.
Wir reden hier über IGM vs Lehrer. Ab und zu habe ich aber das Gefühl, dass hier Leute den Bezug zur Realität verloren haben. Daher schien es mir sinnvoll zu sein, auch mal den durchschnittlichen Akademiker nebenbei zu erwähnen. Für viele Menschen, auch Akademiker ist selbst 75k ein sehr ordentliches Gehalt.
Du warst es also, der behauptet hat Lehrer erreichen nicht die volle Pension. Hatte ich gelesen, aber meine Lust das wieder gerade zu biegen war nicht vorhanden. Für dich mache ich das natürlich schon;)
Bei einem Beamten werden, im Gegensatz zum Angestellten, drei Jahre des Studiums als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt. Genauso wie die Zeit im Ref. Gehen wir von einem Studienende mit 25 Jahren aus, dann benötigt man noch 37 Dienstjahre. D.h. mit 62 wird man die vollen 71,75% erhalten.
Hier ist aber noch ein zweiter kleiner Denkfehler, die statistischen Werte kannst du hier nicht verwenden weil die Regelaltersgrenze damals bei 65 lag, jetzt aber bei 67. Mit 62 kann man daher auch nicht vorzeitig in Rente gehen. Das geht nur über Invalidität, sonst nicht.
Dritter kleiner Punkt, bei Beamten war es früher üblich, sich Erwerbsunfähigkeit auszustellen, weil sie damit effektiv keine Kürzungen erhalten haben. und vorzeitig in Rente gehen könnten. Dieser "Trick" geht aber nicht mehr bzw. jetzt gibt es Kürzungen. Und siehe da, auf einmal sind alle schlagartig gesünder und es gibt einen Knick in der Historie.
Daher ist das Argument nicht korrekt.
Das mit 2 Kindern und Düsseldorf habe ich eingesehen. Das ist halt meine Situation, daher nehme ich das gern als Beispiel. Aber ich sehe es nicht ein, dass hier regelmäßig irgendwer behauptet "Kein Lehrer verdient 90k brutto". Düsseldorf oder ähnlich grosse Stadt und 2 Kinder ist jetzt auch nichts weltbewegendes. Gerade Akademiker landen schnell in größeren Städten.
Der kriegsentscheidende Punkt ist aber weniger der Ort sondern vielmehr die Anzahl der Kinder. Bei der durchschnittlichen Anzahl von 1,5 Kinder müsste man aber vielleicht auch näher in die Statistik schauen. Hartz4ler mal ausgenommen, könnte ich mir schon vorstellen, dass die Anzahl der Kinder auch durch das Gehalt beschränkt ist. Ich kenne schon einige, die ganz bewusst kein drittes Kind haben wollen, weil schlicht das Geld fehlt. Aber der Gedankengang würde jetzt zu weit führen, 1,5 Kinder passt für die Bewertung.
Zum Thema IGM muss ich mich bedeckt halten. Ich arbeite nicht in diesem Tarif, kenne ihn daher nur vom hören sagen. Ich blicke da auch nicht durch. Es gibt anscheinend diesen Grundtarif aber auch zig Abweichungen oder nur "Anlehnungen" an diesen Tarif. Ein guter Freund ist/behauptet im IGM Tarif zu sein, aber hat eine 40h Woche als Tarifler, wie alle dort (also nicht AT). Das kann dann vermutlich nicht der "original" Tarif sein, sondern nur eine Anlehnung oder wie man das nennt.
Auch die Beiträge hier in diesem Forum irritieren und liefern eine sehr weite Range. Das einzige was ich kenne, sind die Veröffentlichung des statistischen Bundesamt. Daher kann ich schon etwas einordnen, ab wann jemand zwangsläufig zur Ausnahme gehören muss.
Lange Rede kurzer Sinn:
Mit Beamtentum kenne ich mich - gezwungenerweise - sehr gut aus. IGM Gehälter sollen andere hier bestimmen. Meine Sichtweise auf das Beamtentum ist neutral, mir bringt es nichts das hoch zu rechnen. Wenn ich allerdings eine korrekte Berechnung erstellen müsste, also dazu beauftragt würde, käme ich (und auch alle anderen die es professionell bewerten würden) auf etwa 100k. Aber mir sind die 10k Latte, hauptsache nicht nochmal alles vorne diskutieren. Daher können wir gern 90k inkl. Benefits als Durchschnittsgehalt ansetzen. Hier sei aber wieder erwähnt, weil das schnell missverstanden wird, tritt kein IGMler, also jemand "Normales" sind natürlich höhere Bruttogehälter erforderlich. Das liegt an diesen behinderten Delta Pension vs. gesetzliche Rente.
Zudem wurde in unseren Berechnungen grundsätzlich Vollzeit angenommen. Das ist keine unwesentliche Annahme, in der Realität, gerade unter Frauen, ist Teilzeit im Laufe des Berufslebens nichts ungewöhnliches. Hier hat natürlich wieder der Beamte die Nase vorne, weil ein Beamter nur 37 Dienstjahre benötigt. Arbeiten beide bis 67, könnte der Beamte bis zu ca. 10 auf 50% arbeiten, OHNE Kürzung. Der Angestellte wurde bei dieser Nummer natürlich Entgeltpunkte verlieren bzw. nicht erwerben. In einer exakten Berechnung müsste das also irgendwie mit rein, hier im Forum sprengt das natürlich den Rahmen.
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