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Gehaltserhöhung & KarriereProbezeit

Gehaltserhöhung nach Probezeit II

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WiWi Gast

Gehaltserhöhung nach Probezeit II

Hallo,

da mich das Thema interessiert aber der andere Thread zu dem Thema von Trolls, Neider, Spaßvögeln etc. überflutet wurde hier mal die ernsthafte Frage:

Als Berufsanfänger, kann man nach der Probezeit eine Gehaltserhöhung fordern?

Und wie hoch sollte diese bzw. darf diese ausfallen?

Ich habe manchmal gehört 0 (halte ich für zu wenig) bzw. 20% (halte ich für zuviel). Meistens höre ich jedoch 5-10% mehr.

Was ist realistisch?

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WiWi Gast

Re: Gehaltserhöhung nach Probezeit II

Hallo!

vorweg: Ich habe erstmal von meinem Arbeitgeber als Berufsanfänger einen ein-Jahres-Vertrag bekommen.
Ich wurde/werde dort in die Gehaltsklasse a la Sachbearbeiter mit langjähriger Unternehmenszugehörigkeit eingeordnet.

Fazit: Nach der Probezeit bekam ich knapp 10 Lohnerhöhung.

Offtopic: Ich soll nun einen unbefristeten Vertrag bekommen. Mir wurde ohne auf Details einzugehen dann einfach der Vertrag vorgelegt. Nachdem ich mich gewundert habe und eine höhere Gehaltklasse als angemessener empfunden hätte, bekam ich zu hören, was ich alles nicht könne bla bla bla.
Achja: Ich fordere btw. nicht mal unrealistisch hohe Summen...
Zum Kotzen momentan alles. Erst Honig um den Mund schmieren und dann hinsetzen und zur Unterschrift drängen....und mir auf Nachfrage weis machen wollen was ich noch alles können muss. Saftladen!

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WiWi Gast

Re: Gehaltserhöhung nach Probezeit II

Ist das wirklich so schwer zu kapieren?
Wenn für die Probezeit nicht explizit ein niedrigeres Gehalt vereinbart wurde, dann ist sowas ein No-Go. Gehaltserhöhung gibt es erst, wenn Du die in Dich gesetzten Erwartungen übertriffst und Aufgaben wahrnimmst, die oberhalb Deines Stellenprofils liegen.
Aber das wird bei Dir wahrscheinlich nie der Fall sein, wenn Du die Zeit hast, solche Frage zu stellen ...

Achso: Ich rede von UNBEFRISTETEN Verträgen, sowas soll es ja gelegentlich auch noch geben.

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WiWi Gast

Re: Gehaltserhöhung nach Probezeit II

Man kann als Berufsanfänger das fordern! Kriegen wird man es zu 95% aber nicht! Man bekommt nur einen bösen Blick!

Es ist absolut unüblich! Das einzige was üblich ist, dass eine Gehaltserhöhung nach der Probezeit im Vertrag festgeschrieben ist. Anders gesagt ist das eine Gehaltserniedrigung während der Probezeit!
Berufseinsteiger sind in den ersten zwei Jahren ihr Geld nicht wert. Das ist alles Investition der Firma zu ihrer Einarbeitung! Man brauch sich da nicht wundern, wenn der Vertrag nach einem Jahr nicht verlängert wird!

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WiWi Gast

Re: Gehaltserhöhung nach Probezeit II

Nochmal:

Wenn eine Gehaltsanpassung im Vertrag nach Probezeit festgesetzt ist, dann ist diese so. Wenn nicht, dann kann man normalerweise auch nicht von einer Gehaltserhöhung nach gerade mal einem halben Jahr reden! Wenn ,dann vielleicht nach einem ganzen Jahr, aber garantiert nach einem halben. Prozent: maximal 10!

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WiWi Gast

Re: Gehaltserhöhung nach Probezeit II

Falls vereinbart, dann genau das. Ansonsten Null - alles mehr ist nur teuer erkauft und es nicht wert.

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DAX Einkäufer

Re: Gehaltserhöhung nach Probezeit II

Da der Threadersteller ja ausschließlich bestätigende Worte akzeptiert, kann ich ihm nur wärmstens empfehlen, eine entsprechende Verhandlung mit seinem Vorgesetzten einzuleiten. Mehr kann man dazu nicht mehr schreiben.

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checker

Re: Gehaltserhöhung nach Probezeit II

Das wurde doch schon tendenziell in den anderen Threads geklärt:

Es ist nicht unüblich aber auch nicht die Regel. 10% mehr vorzuschlagen weil sich durch die Einarbeitung deine Produktivität verbessert hat halte ich aber für angemessen.

Ausnahmen:

Traineeprogramme - da kommt das ziemlich stark nach dem Trainee oder
Chefs mit festen (jährlichen) Beurteilungsgesprächen - da würde ich das in dem Rahmen machen.

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WiWi Gast

Re: Gehaltserhöhung nach Probezeit II

Ich habe eine Erhöhung nach der Probezeit bekommen, diese allerdings vorher schriftlich festgehalten.

Muss aber dazu sagen, dass ich mich aus einem Arbeitsverhältnis heraus beworben hatte und so recht befreit verhandeln konnte!

Waren rund 10%

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WiWi Gast

Re: Gehaltserhöhung nach Probezeit II

Und nochmal:

Wenn die Gehaltserhöhung nach der Probezeit nicht ohnehin schon im Arbeitsvertrag implementiert ist, ist es eine Schnappsidee, nach einem popeligen halben Jahr nach einer solchen zu fragen!
Es gibt vielleicht Ausnahmefälle (Schockinflation, Schockerhöhung von Werbungskosten etc.), die so etwas rechtfertigen würden. Das ist aber weiß Gott nicht die Regel und daher hier hinfällig.

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