WiWi Gast schrieb am 15.02.2021:
Kann ich auch mehr als 220 Arbeitstage geltend machen?
Angenommen ich war an 220 Arbeitstagen im Büro. Jetzt bin ich jemand, der gerne Samstags oder Sonntags daheim nochmal 1-2 Stunden am Rechner hockt und arbeitet, etc. Könnte ich mir zusätzlich zu den 220 Tagen Fahrtkostenpauschale auch bspw. 40 Home Office Tage aufschreiben?
Und wie viel Zeit an Arbeit muss pro Tag gegeben sein, damit dieser als Home Office Tag anerkannt wird? 8 Stunden? Oder reichen auch 1-2 wie oben beschrieben? Was ist wenn man sonntags 2 mal seine Emails checkt und ggf. noch eine Mail per Diensthandy schreibt?
Eine sehr gute Frage, die mWn noch nicht weiter gewürdigt wurde im Schrifttum. Grundsätzlich ist der Abzug der Entfernungspauschale nicht gedeckelt auf 220/230 Tage, diesen Wert akzeptiert die Finanzverwaltung nur idR bei einer 5-Tage-Woche. Bei einer 6-Tage-Woche kann hier selbstverständlich auch ein höherer Ansatz gewählt werden.
Im konkreten Fall fordert das Gesetz: "für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht [...] einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr". Wichtig ist daher hier, dass du deine berufliche Tätigkeit in deiner häuslichen Wohnung ausübst (und keine Betriebsstätte aufsuchst). Weitere Anforderungen (z. B. eine gewisse Mindeststundenzahl) entnehme ich dem Gesetz nicht. Solltest du daher auch samstags substanziell deiner Tätigkeit nachgehen, spricht mEn wenig gegen den Ansatz der Pauschale. Ich würde jedoch nicht so weit gehen und bei "2 mal E-Mails checken" die Pauschale direkt ansetzen. Sicherlich wird hier auch noch ein Anwendungserlass der Finanzverwaltung folgen, aber im Moment wäre es sich sicherlich am sinnigsten, wenn beide Seiten einigermaßen maßvoll an die Sache herangehen.
Liebe Grüße
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