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Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Surf-Tipp: TelefonSeelsorge.de - Telefon-Beratung, Mail- und Chat-Beratung

Telefon-Seelsorge Telefon-Beratung Chat-Mail-Beratung

Die TelefonSeelsorge ist ein kostenfreies Beratungsangebot und Seelsorgeangebot der Kirche. Über ihre Telefon-Hotline ist die TelefonSeelsorge rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 111 0 111 für ein anonymes und vertrauliches Gespräch erreichbar. Unter TelefonSeelsorge.de wird im Internet zudem eine Online-Beratung per Mail und per Chat-Beratung angeboten.

Surf-Tipp: Neujahrsvorsätze

Erinnerung Neujahrsvorsätze Ziele

Neujahrsvorsätze sind schnell vergessen. Bis Ende Januar scheitern gut 80 Prozent der Neujahrsvorsätze – dabei fehlt häufig nur der richtige Plan: Wer sich regelmäßig an seine Neujahrsvorsätze erinnern lässt, erreicht seine Ziele eher. Um die guten Vorsätze für das neue Jahr nicht zu vergessen, kann man sich von der Website Neujahrsvorsaetze.de alle 14 Tage per E-Mail erinnern lassen.

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