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Anreise aus dem Home Office

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WiWi Gast

Anreise aus dem Home Office

Hallo, sorry, ich bin durch googeln nicht auf die Antwort gestoßen. Folgendes:

Ich habe im Oktober letzten Jahres in München einen neuen Job begonnen. Wohnen tue ich jedoch in Hannover. Ursprünglich wollte ich in München in eine WG oder 1 Zimmerwohnung ziehen und an den Wochenenden nach Hannover. Also eine Doppelte Haushaltsführung. Im Oktober und November lebte ich zur Zwischenmiete in München.

Durch die Home Office Pflicht bin ich nun wieder in Hannover. Nun bin ich im Januar zwei Mal nach München ins Büro gefahren aufgrund von Terminen, die in Präsenz stattfanden. Ich bin einmal mit dem Dienstwagen gefahren und beim zweiten Mal mit der Bahn. Ich hatte mir beide Male ein AirBnB Zimmer gebucht.

Kann ich die Anreise und die Unterkunft steuerlich absetzen? Wenn ja, über welchen Ansatz?

Mein Arbeitsweg sind ja nun mehr als 600km. Müsste ich im Falle der ersten Fahrt mit dem Dienstwagen den Arbeitsweg also 640km versteuern (Geldwerter Vorteil)?

Danke für jede Hilfe :)

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WiWi Gast

Anreise aus dem Home Office

Hier der TE nochmal:

Also die Wohnung in München im Oktober und November ist nicht mehr angemietet. Daher keine doppelte Haushaltsführung. War im ersten Post etwas missverständlich.

WiWi Gast schrieb am 24.01.2022:

Hallo, sorry, ich bin durch googeln nicht auf die Antwort gestoßen. Folgendes:

Ich habe im Oktober letzten Jahres in München einen neuen Job begonnen. Wohnen tue ich jedoch in Hannover. Ursprünglich wollte ich in München in eine WG oder 1 Zimmerwohnung ziehen und an den Wochenenden nach Hannover. Also eine Doppelte Haushaltsführung. Im Oktober und November lebte ich zur Zwischenmiete in München.

Durch die Home Office Pflicht bin ich nun wieder in Hannover. Nun bin ich im Januar zwei Mal nach München ins Büro gefahren aufgrund von Terminen, die in Präsenz stattfanden. Ich bin einmal mit dem Dienstwagen gefahren und beim zweiten Mal mit der Bahn. Ich hatte mir beide Male ein AirBnB Zimmer gebucht.

Kann ich die Anreise und die Unterkunft steuerlich absetzen? Wenn ja, über welchen Ansatz?

Mein Arbeitsweg sind ja nun mehr als 600km. Müsste ich im Falle der ersten Fahrt mit dem Dienstwagen den Arbeitsweg also 640km versteuern (Geldwerter Vorteil)?

Danke für jede Hilfe :)

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Ceterum censeo

Anreise aus dem Home Office

WiWi Gast schrieb am 24.01.2022:

[...]

Durch die Home Office Pflicht bin ich nun wieder in Hannover. Nun bin ich im Januar zwei Mal nach München ins Büro gefahren aufgrund von Terminen, die in Präsenz stattfanden. Ich bin einmal mit dem Dienstwagen gefahren und beim zweiten Mal mit der Bahn. Ich hatte mir beide Male ein AirBnB Zimmer gebucht.

Kann ich die Anreise und die Unterkunft steuerlich absetzen? Wenn ja, über welchen Ansatz?

Mein Arbeitsweg sind ja nun mehr als 600km. Müsste ich im Falle der ersten Fahrt mit dem Dienstwagen den Arbeitsweg also 640km versteuern (Geldwerter Vorteil)?

In diesem Falle wäre die Bemessung des geldwerten Vorteils nach der 0,03%-Regelung für dich nachteilig, daher solltest du bzw. dein AG hier den geldwerten Vorteil anhand der tatsächlichen Fahrten mit dem Dienstwagen x 0,002% x Ent-fernungskilometer bewerten. Je nach Vorgehen in der Lohnsteuerbemessung ist hier ggf. eine Korrektur in der persönlichen EStE notwendig.
Korrespondierend zur Versteuerung dieses geldwerten Vorteils, kannst du natür-lich auch den Arbeitsweg über die Entfernungspauschale (2 Fahrten, 0,30/0,35€ je Entfernungskilometer) bzw. in Höhe der tatsächlichen Kosten (Bahnticket) als Werbungskosten ansetzen.
Die Übernachtungskosten können als Werbungskosten ebenfalls berücksichtigt werden.
Bei allen Punkten wichtig: Entsprechende Nachweise führen!
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Anreise aus dem Home Office

Vielen Dank für die Antwort.

Wenn mein Zugticket weniger kostet, als durch die Entfernungspauschale absetzbar, kann ich dann trotzdem die Entfernungspauschale geltend machen?

Nachweise wären mein Bahn E-Ticket und AirBnB bzw. Hotel Nachweise.

Danke nochmal!

Ceterum censeo schrieb am 25.01.2022:

WiWi Gast schrieb am 24.01.2022:

[...]

Durch die Home Office Pflicht bin ich nun wieder in Hannover. Nun bin ich im Januar zwei Mal nach München ins Büro gefahren aufgrund von Terminen, die in Präsenz stattfanden. Ich bin einmal mit dem Dienstwagen gefahren und beim zweiten Mal mit der Bahn. Ich hatte mir beide Male ein AirBnB Zimmer gebucht.

Kann ich die Anreise und die Unterkunft steuerlich absetzen? Wenn ja, über welchen Ansatz?

Mein Arbeitsweg sind ja nun mehr als 600km. Müsste ich im Falle der ersten Fahrt mit dem Dienstwagen den Arbeitsweg also 640km versteuern (Geldwerter Vorteil)?

In diesem Falle wäre die Bemessung des geldwerten Vorteils nach der 0,03%-Regelung für dich nachteilig, daher solltest du bzw. dein AG hier den geldwerten Vorteil anhand der tatsächlichen Fahrten mit dem Dienstwagen x 0,002% x Ent-fernungskilometer bewerten. Je nach Vorgehen in der Lohnsteuerbemessung ist hier ggf. eine Korrektur in der persönlichen EStE notwendig.
Korrespondierend zur Versteuerung dieses geldwerten Vorteils, kannst du natür-lich auch den Arbeitsweg über die Entfernungspauschale (2 Fahrten, 0,30/0,35€ je Entfernungskilometer) bzw. in Höhe der tatsächlichen Kosten (Bahnticket) als Werbungskosten ansetzen.
Die Übernachtungskosten können als Werbungskosten ebenfalls berücksichtigt werden.
Bei allen Punkten wichtig: Entsprechende Nachweise führen!
Liebe Grüße

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Ceterum censeo

Anreise aus dem Home Office

WiWi Gast schrieb am 25.01.2022:

Vielen Dank für die Antwort.

Wenn mein Zugticket weniger kostet, als durch die Entfernungspauschale absetzbar, kann ich dann trotzdem die Entfernungspauschale geltend machen?

Ja.
Liebe Grüße

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