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Zwischenzeugnis: Arbeitszeugnis darf nicht vom Zwischenzeugnis abweichen

Gesetz und Recht - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Hat der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er an den Inhalt aus dem Zwischenzeugnis grundsätzlich gebunden. Erteilt er dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis, wenn dieser das Unternehmen verlässt, darf dieses vor allem in der Beurteilung nicht erheblich vom Zwischenzeugnis abweichen. Dies gilt auch, wenn das Zwischenzeugnis für den Leiter Gesamtinkasso vor einem Betriebsübergang erteilt wurde und das Endzeugnis vom neuen Firmeninhaber verfasst wird.

Aufstiegsmöglichkeiten durch nebenberufliche Weiterbildung

Wer den nächsten Schritt auf der Karriereleiter nehmen möchte, ist mit einer Aufstiegsweiterbildung neben dem Job gut beraten. Gute Aus- und Weiterbildungen sind wichtige Grundpfeiler für eine erfolgreiche Karriere und den beruflichen Aufstieg. Allerdings ist eine Zusatzausbildung für Berufstätige nicht mehr so leicht zu absolvieren wie in früheren Jahren das Studium oder eine andere primäre Ausbildung. Arbeitnehmer, die sich für eine Weiterbildung entscheiden, müssen das Lernpensum heute meistens neben dem Job erledigen. Dies muss jedoch nicht so schwerfallen, wie es oft diskutiert wird. Hier einige Tipps und Infos für Weiterbildungen, die den beruflichen Aufstieg unterstützen.

Ein Wirtschaftsstudium neben dem Job realisieren

Auf einer kleiner Tafel stehen, mit Kreide geschrieben, die Worte Job und Studium.

Viele Arbeitnehmer kommen in ihrem Berufsleben an den Punkt, an dem sie sich überlegen, ob sie beruflich nochmal eine andere Richtung einschlagen sollten oder die nächsthöhere Ebene erreichen könnten. Eine stabile Basis für diesen Weg kann natürlich ein Studium neben dem Beruf bieten. Gerade im Bereich der Wirtschaftswissenschaften bieten sich hier vielfältige Möglichkeiten.

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